AGB

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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem oben genannten Hotel abgeschlossen werden. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnernwerden nicht wirksam, auch wenn sie dem Kotel zugehen, nachdem der Vertragspartner diese AGB erhalten hat.

2. Abschluß des Gastaufnahmevertrages
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, durch Telefax, durch E-Mail oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.

3. Reservierungen
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann oben genanntes Hotel ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens des Hotels bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.30 Uhr zur Verfügung gestellt. Das Hotel ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Preisänderungen
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß seitens des Hotels entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraurn zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Hotel in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Reiseschecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmittein erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, daß das Hotel die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag 200 € oder hält sich der Gast länger als 6 Tage im Hotel auf, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen
Das Hotel ist berechtigt von einem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluß des Gastaufnahmevertrages zu verlangen. Das Hotel kann ohne Begründung jegliche Bestellannahrne, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornobedingungen
Storniert ein Gast die Bestellung/Reservierung eines Appartements, einer Mahlzeit oder einer anderen vom Hotel angebotenen Leistung, so berechnet das Hotel eine Stornogebühr von 80 % des Preises, sofern die Stornierung nicht mindestens 48 Stunden vor des Fälligkeit der jeweiligen Leistung erfolgt. Die Stornogebühr erhöht sich auf 100 %, wenn der Gast erst am Fälligkeitstag storniert. Sie vermindert sich jeweils um die Beträge, die das Hotel durch anderweitige Vermietung des Appartements bzw. durch Verabreichung der Mahlzeit oder Erbringung der sonstigen Leistung an einen Dritten vereinnahmt. Bei teilweiser Stornierung wird die Stornogebühr anteilig berechnet.

8. Haftung
Für die Haftung des Hotels gelten die §§ 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von dem Hotel, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig, bzw. wenn es sich um Körperschäden handelt, vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.

9. Sonstige Bestimmungen
a) In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Bei Verstößen ist das Hotel berechtigt, von dem Gast eine Pauschale in Höhe von 75 % des Preises für eine von ihm angebotene vergleichbare Speise bzw. ein von ihm angebotenes vergleichbares Getränk zu verlangen. Ebenfalls untersagt ist die Bestellung von Speisen bei einem anderen Restaurant, Pizza-Service und ähnlichem Anbieter zur Lieferung in das Hotel und Verzehr im Appartment. Bei Verstößen ist das Hotel berechtigt, eine Pauschale von 5,00 € pro Speise zu erheben.
b) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbes. nicht die einer abschließenden Regelung.
c) Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Hotel und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d) Gerichtsstand ist das für Lindberg zuständige Amts- bzw. Landgericht

10. Widerruf von Reservierungen
Hat das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme, daß der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z. B. Brand, Streik etc.) kann das Hotel jede Reservierung absagen, ohne zum Schadenersatz verpflichtet zu sein. Außer in den Fällen höherer Gewalt kann das Hotel darüber hinaus eine Stornogebühr in Höhe von 80 % des Preises der von dem Gast bestellten/reservierten und noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen verlangen.

II. Besondere Geschäftsbedingungen für Gruppen1. Für Gruppen gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgenden Abweichungen und Ergänzungen.

2. Reservierungen
Jede Reservierung wird erst aufgrund schriftlicher Bestätigung seitens des Hotels wirksam und garantiert. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im Übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 50% der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung 20 Tage vor der Ankunft der Gruppe beim Hotel eingegangen sein muß, damit die Reservierung entgültig wirksam wird.

3. Zusätzliche Leistungen
Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten wie Telefon, Bar etc. sind vor der Abreise von jedem Gruppenteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Gruppenveranstalter gesamtschuldnerisch.

4. Haftung
Der Gruppenveranstalter haftet für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während des Aufenthaltes durch die Gruppenteilnehmer verursacht werden, und zwar ohne Verschuldensnachweis. Feuer- und gewerbepolizeiliche Anordnungen sind zu beachten. Für Beschädigungen oder Verlust an sonstigen eingebrachten Sachen oder auf dem Parkplatz des Hotels abgestellten Sachen haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die §§ 701-703 BGB entsprechend.

5. Teilnehmerzahl
Die vom Gruppenveranstalter bei der Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Kann der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer nur ungefähr angeben, so sind Abweichungen bis zu 10% nach unten gegenüber der angegebenen Zahl möglich, allerdings ist in diesem Fall die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 30 Tage vor Ankunft mitzuteilen. Eine konkrete Namensliste der Teilnehmer ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise dem Hotel zu übermitteln.

6. GEMA
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet und ggfs. auch wieder storniert werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Das Hotel wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z. B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.

7. Stornierungen, Stornogebühren
Bei Stornierungen berechnet das Hotel folgende Stornogebühren:
– Bei Stornierungen zwischen dem 60. und 21. Tag (jeweils einschließlich) vor Erbringung der bestellten/reservierten Leistung: 40 % des Preises
– Bei Stornierung zwischen dem 21. und dem 8. Tag (jeweils einschließllich) vor Erbringung der bestellten/reservierten Leistungen: 60% des Preises
– Bei Stornierung zwischen dem 7. und dem 3. Tag (jeweils einschließllich) vor Erbringung der bestellten/reservierten Leistungen: 80% des Preises
– Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der bestellten/ reservierten Leistungen: 100% des Preises
Wegen der Teil-Stornierung und der möglichen Minderung der Stornogebühr wird auf Teil I Nr. 7 Sätze 3 und 4 verwiesen.